
Notfallzulassung nach Art. 53, Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für PIRIMOR G

Köln, Mai 2022 – Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Insektizid PIRIMOR® G (Wirkstoff 500 g/kg Pirimicarb) eine Zulassung für Notfallsituationen zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Zuckerrüben erteilt. Die Genehmigung wurde für insgesamt 20.000 Hektar bundesweit ausgesprochen. Sie ist auf 120 Tage begrenzt und ist gültig ab dem 10.05.2022 bis einschließlich 06.09.2022.
Mit PIRIMOR® G steht nun der langjährig bewährte Wirkstoff Pirimicarb (Wirkmechanismus IRAC: 1A) zur Bekämpfung von Blattläusen und Blattläusen als Virusvektoren – insbesondere der Grünen Pfirsichblattlaus (Myzus persicae) und der Schwarzen Bohnenlaus (Aphis fabae) - erneut zur Verfügung.
Die Anwendung kann ab dem Zweiblattstadium bis zum Reihenschluss der Zuckerrüben (BBCH12 – BBCH39) nach dem Überschreiten von Schwellenwerten bzw. ab Warndienstaufruf mit 0,3 kg/ha erfolgen.
Eine Festlegung einer Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
Folgende zum Teil von der regulären Zulassung in Getreide abweichenden Anwendungsbestimmungen und Auflagen sind zu beachten:
- NW470
- NW605-1: 50% - 10 m; 75% 5 m; 90 % 5 m
- NN410
- NN3001
Abweichend zur regulären Zulassung in Getreide wurden folgende Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen erteilt.
- NW606: 20 m
- NW706: 20 m
- NT101: 20 m
- NB6641: B4 (Update 11.05.2022)
Durch die einzigartige Wirkungsweise von Pirimicarb über die ausgeprägte Dampfphase eignet sich PIRIMOR G besonders zur frühen Anwendung, wenn noch wenig Blattmasse vorhanden ist. So können insbesondere auch Blattläuse erfasst werden, die auf den Blattunterseiten oder geschützt in den Herzblättern der Rüben versteckt sitzen, ohne unmittelbar bei der Spritzung getroffen zu werden. Werden die Blattläuse rechtzeitig bekämpft, ist die weitere Übertragung von Virosen unterbunden. Mit der Genehmigung erweitern sich die zur Verfügung stehenden Wirkstoffklassen zur Blattlausbekämpfung in Zuckerrüben und hilft, Resistenzen vorzubeugen.
Folgende Schadschwellen sind zu beachten:
Grüne Pirsichblattlaus (Myzus persicae) ⇒ 1 Blattlaus auf 10 Pflanzen
Schwarze Bohnenlaus (Aphis fabae) ⇒ 30 % befallene Pflanzen vor Reihenschluss*
50 % befallene Pflanzen nach Reihenschluss
* Bei deutlicher Koloniebildung bis BBCH 14 kann eine Behandlung bereits ab geringerer Befallshäufigkeit notwendig sein.