Die „3R“-Grundsätze
- Reduction: So wenig Tierversuche wie möglich
- Refinement: Leiden der Versuchstiere minimieren
- Replacement: Tierversuche durch andere Methoden ersetzen
Wir unterstützen die Entwicklung und Verwendung alternativer Methoden auf wissenschaftlicher Basis, um den Einsatz von Tieren bei Sicherheitsbewertungen weltweit zu reduzieren. Unser kontinuierliches Engagement für die Zusammenarbeit und Ressourceninvestitionen mit beispielsweise der EPAA (Europäische Partnerschaft für Alternativen zu Tierversuchen) und NC3R (Nationales Zentrum für Tierversuche, Vereinigtes Königreich) führt zur der Entwicklung von Testverfahren ohne Tierversuche.
ADAMA investiert Millionen von Euro in silico (zum Beispiel QSAR und andere computergestützte Verfahren) sowie in-vitro Tests, um in regulatorischen Datenpaketen Tierversuche zu ersetzen oder zu vermeiden, auch wenn diese explizit gesetzlich gefordert sind. Die Gewährleistung der Sicherheit unserer Produkte ist für unser Geschäftsethos von größter Bedeutung. Wir setzen alles daran, die Auswirkungen auf die Tiere zu minimieren und suchen nach alternativen Methoden, wo immer dies möglich ist.
ADAMA hat keine eigenen Labore, in denen Tierversuche durchgeführt werden könnten. ADAMA führt toxikologische Studien nicht wissentlich in Laboren durch, die nicht für Tierschutzmaßnahmen zertifiziert sind, wie z.B. einer AAALAC Akkreditierung.
Wir halten uns stets an die EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (EU-Verordnung 2010/63/EU, geändert im Jahr 2017).
Was sind in silico Verfahren?
Bei in silico Verfahren werden computerbasierte sowie mathematische Modelle im Bereich der Bioinformatik entwickelt, mit denen z.B. biochemische, pharmakologische oder toxikologische Vorgänge virtuell simuliert werden können. QSAR steht für „Quantitative Structure–Activity Relationship“ also die Simulation von Struktur-Wirkungs-Beziehungen.
In-vitro Methoden
Ein in-vitro (Latein für: „im Glas") durchgeführter Versuch bedeutet, dass dieser außerhalb eines lebenden Organismus und in der Regel an isolierten Geweben, Organen oder Zellen durchgeführt wird.
In-vitro-Methoden sind unterteilt in jene, die international vereinbarte Validierungskriterien erfüllen, und jene, bei denen dies nicht der Fall ist. ADAMA benutzt letztere auch, wenn diese nicht unbedingt zu einem regulatorischen Erfolg führen müssen. Bei der Registrierung von Pflanzenschutzmitteln und Chemikalien sind allerdings Methoden vorzuziehen, die gemäß den internationalen Versuchsentwicklungskriterien (z. B. den Kriterien des European Centre for the Validation of Alternative Methods (ECVAM) zur Vorvalidierung) genügend ausgereift sind.
Quelle: ECHA