Wissenswertes zum Sachkundenachweis im Pflanzenschutz
Der neue Pflanzenschutz-Sachkundenachweis – was bedeutet das für den Anwender?
So muss jeder Anwender nachweisen, dass er sachkundig im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist. Es besteht weiterhin die Pflicht, sich in regelmäßigen Abständen (Dreijahreszeitraum) über die Entwicklung im Pflanzenschutz fortzubilden. Der Nachweis der Sachkunde erfolgt in Deutschland über einen Ausweis in Scheckkartenformat, dass bei den zuständigen Landwirtschaftskammern beantragt werden kann. Dabei reicht die Vorlage eines Nachweises über eine bestimmte Berufsausbildung, ein relevantes Studium oder eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nicht mehr als Beleg für die Sachkunde aus. Der Sachkundeausweis muss einmalig online beantragt werden.
Hilfreiche Links:
Detaillierte Informationen finden Sie in der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) 27.06.2013, BGBl I, Nr. 34.
Ausführliche Informationen rund um die Beantragung finden Sie auf dieser Webseite.
Wer ist „Anwender“ im Pflanzenschutz?
Anwender, die einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis zwingend benötigen, sind Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich einsetzen, über Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben.
Das sind alle Personen, die:
- beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder
- zu Pflanzenschutz beraten,
- andere nicht sachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen,
- Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder
- Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen.
So darf auch der Handel seit Februar 2012 Pflanzenschutzmittel, die ausschließlich für berufliche Anwender zugelassen sind, nur gegen Vorlage des neuen deutschen Sachkundenachweises abgeben.
Sachkunde im Pflanzenschutz – wie und wann erfolgt die Fortbildung
Nicht nur die Einführung eines einheitlichen Sachkundenachweises in Form einer Scheckkarte ist neu. Mit Inkrafttreten der neuen Sachkundeverordnung sind alle Sachkundigen und dazu zählen wie unter anderem Landwirte, Winzer sowie Mitarbeiter von Kommunen oder im Handel verpflichtet, alle drei Jahre nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsveranstaltung teilzunehmen. Dort wird früher erworbenes Wissen aufgefrischt und aktuelle Erkenntnisse zum Beispiel zu Methoden des integrierten Pflanzenschutzes, zur Zulassungssituation oder Entwicklung der Gerätetechnik vermittelt. Alle Sachkundigen im Pflanzenschutz sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Dies betrifft auch die Adama-Mitarbeiter im Vertrieb und der Beratung.
Die Fortbildung kann im Rahmen einer Präsenz-Schulung bei den landwirtschaftlichen Ämtern oder online erfolgen.
Tipp!
Die Landakademie bietet einen Online-Kurs an, mit dem Sie eine bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung über die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung erlangen.