Notfallzulassung 2026: MAVRIK® VITA gegen Schilfglasflügelzikaden in Zuckerrüben
Die Anwendung von MAVRIK® VITA ist 2026 bundesweit gem. Art. 53 (EU-Verordnung 1107/2009) in Zucker- und Futterrübe zur Bekämpfung von Schilfglasflügelzikaden als Bakterienvektoren im Zeitraum vom 15.04.2026 – 12.08.2026 unter bestimmten zusätzlichen Bedingungen erteilt worden:
Geltungszeitraum
15.04.2026 – 12.08.2026 (120 Tage) gemäß Art. 53 der EU‑Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Anwendungsdaten im Überblick
- Aufwandmenge: 1 × 0,2 l/ha
- Wassermenge: 200–600 l/ha
- Anwendungsstadium: BBCH 12–39
- Kultur: Zucker- und Futterrübe
- Wartezeit: 14 Tage
- Behandelte Fläche: bis zu 28.750 ha
- Gesamtmenge: 5.750 Liter
- Bieneneinstufung: NB6641* (B4)
Wichtige Anwendungsbedingungen
Die Anwendung von MAVRIK® Vita ist ausschließlich im Rahmen der offiziellen Bekämpfungsstrategie und nach amtlichem Warndiensthinweis der zuständigen Behörde zulässig.
Achtung Bienenschutz:
In Tankmischung mit anderen Insektiziden, die gegen Glasflügelzikaden in Zuckerrüben zugelassen sind, wird MAVRIK® VITA vorsorglich als bienengefährlich (B1) eingestuft.
➡️ Keine Anwendung auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen – auch Unkräuter sind eingeschlossen.
➡️ Bienenschutzverordnung (22.07.1992) ist zwingend zu beachten.